Interessenbindungen
Gemäss ZPF Verbandsstatuten haben die Mitglieder des Vorstandes ihre Interessenbindungen offenzulegen. Insbesondere geben sie Auskunft über:
- ihre beruflichen Tätigkeiten,
- ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
- ihre Organstellungen in und Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.
Die Interessenbindungen der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfungskommission entnehmen Sie bitte auf der Website der entsprechenden Verbandsgemeinde: